Die GRÜNEN Seeheim-Jugenheim wollen das Verfahren zum Bebauungsplan „Nördlich Notisweg“ vorläufig nicht weiter verfolgen. Hintergrund ist, dass die Gemeinde nach bisher vorliegenden Informationen zu einer Ausgleichszahlung von 100 000 Euro an Privat verpflichtet ist, wenn der Bebauungsplan Rechtsgültigkeit erlangt. Die Verpflichtung beruht auf einen bis zum Jahr 2020 laufenden Grundstückstauschvertrag.
„Nach Ansicht der GRÜNEN wäre es unverantwortlich, wie geplant am 23.08.2012 in der Gemeindevertretung den Bebauungsplan zu verabschieden“, begründet Claudia Schlipf-Traup, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, die Initiative, „wir haben bisher völlig unzureichende Informationen zur Begründung dieser Zahlungsverpflichtung. Der Bürgermeister hat bis heute keine Antwort auf eine Reihe von Fragen gegeben, die wir ihm am 01.Juli zu der Angelegenheit gestellt haben.“
Aufmerksam wurden die GRÜNEN auf den Vertrag, als sie im Rahmen der Haushaltsberatungen wissen wollten, warum 100 000 Euro für Grundstückszukäufe im Haushaltsplan 2012 veranschlagt sind. Da die Informationen des Gemeindevorstandes dazu schon damals unbefriedigend waren, wurde dieser am 15.03.2012 von der Gemeindevertretung beauftragt, die Angelegenheit einer juristischen Prüfung zu unterziehen. Auch diese Ergebnisse liegen bis heute nicht vor.
Die GRÜNEN haben nun den Antrag gestellt, das Bebauungsplanverfahren „Nördlich Notisweg“ einzustellen, bis das Ergebnis der juristischen Prüfung der Gemeindevertretung zur Kenntnis gegeben wird sowie genaue Angaben zu den anfallenden Kosten vorliegen und Einsicht in die zugrunde liegenden Verträge gewährt wird. „Unverständlich ist, dass der Bürgermeister zu der Angelegenheit seit Monaten schweigt und nicht nach Lösungen sucht, diese 100 000 Euro, die aus Steuergeldern aufgebracht werden müssen, einzusparen“, schreiben die GRÜNEN empört in ihrer Pressemitteilung.
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