Konsequenzen aus Streik des Personals der Kindertagesstätten ziehen

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeindevorstand wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht, im Falle
    eines Ausfalls des Kindertagesstätten-Personals (z.B. infolge eines Streiks), Eltern die
    Möglichkeit einzuräumen, die Kinder in den Räumen der gemeindeeigenen
    Kindertagesstätten zu betreuen.
  2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, im Falle eines erneuten Streiks des Personals in
    den Kindertagesstätten (Kitas) im Jahr 2015, verlässliche Notgruppen einzurichten, wobei
    mindestens eine in der Gemeinde eine Ganztagsbetreuung sichern soll. Darüber ist aktuell
    über die Homepage der Gemeinde und mit Aushang in den Kitas zu informieren.
  3. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Höhe der Einsparungen der Personalkosten für
    die Gemeinde durch den vergangenen Streik in den Kindertagesstätten im Mai/Juni 2015
    zu ermitteln und der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben.
  4. Von diesen Einsparungen sollen den Kindertagesstätten 17% anteilig nach Zahl der Kinder
    über das im Haushalt veranschlagte Budget für Sachmittel hinaus zur Verfügung gestellt
    werden. Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet die jeweilige Leitung der
    Kindertagesstätte unter Einbeziehung der Elternbeiräte.

Antragsbegründung:

Durch den aktuellen Tarifstreit zwischen der Gewerkschaft Verdi und den kommunalen
Arbeitgeberverbänden konnte über vier Wochen in den gemeindeeigenen Kitas nur eine begrenzte
Anzahl von Kindern in einem eingeschränkten Zeitrahmen betreut werden. Für die Eltern und die
Kinder war diese Situation mit großen Belastungen verbunden. Viele Familien kamen durch die
lange Streikdauer an ihre Belastungsgrenzen.

Während dieses Streiks der Kita-Angestellten wurde von Eltern die Bereitschaft erklärt, die
Betreuung der Kinder in den Räumen der Kitas im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu übernehmen.
Da dies eine Möglichkeit darstellt, kurzfristig entstehende Engpässe in der Kinderbetreuung zu
mildern, wäre im Vorfeld zu klären, ob diese Möglichkeit rechtlich überhaupt in Erwägung gezogen
werden kann.

Die parallel geäußerte Forderung der Eltern um eine mögliche Rückerstattung der Kitagebühren
für die Dauer des Streikes wird vor allem formaljuristisch unter Berufung auf die Satzung
abgelehnt. Die organisatorische Umsetzung würde sich zudem äußerst schwierig gestalten. Im Sinne
einer bürger- und familienfreundlichen Politik, sollten die Familien nach Meinung der
GRÜNEN jedoch einen Ausgleich für die von ihnen bezahlten Gebühren erhalten, für die sie keine
Leistung in Anspruch genommen haben.

Als Kompromiss schlagen wir deshalb vor, dass 17% der eingesparten Personalkosten, das
entspricht ungefähr dem Deckungsgrad der Kosten für die Kitas durch die Elternbeiträge, von der
Gemeinde direkt für die pädagogische Arbeit in den Kindertagesstätten, zum Beispiel für den Kauf
neuer Spielmaterialien oder -geräte, Einrichtungsgegenstände, besondere Projekte in der Kita,
Honorarzahlungen für zusätzliche Angebote oder Verzicht auf Unkostenbeiträge bei besonderen
Angeboten wie Ausflüge…. zur Verfügung gestellt werden. Für welchen Zweck die finanziellen
Mittel eingesetzt werden, soll die Leitung der Kindertagesstätte unter Einbeziehung der
Elternbeiräte entscheiden. Dafür ist es erforderlich, dass die genaue Summe der Einsparung der
Personalkosten bekannt ist.

Da der Tarifstreit noch nicht beigelegt ist, kann es 2015 zu erneuten Streiks kommen. Der
Beschlussvorschlag bezüglich der Notgruppen zielt darauf ab, künftig klarere und für die Familien
besser handhabbare Regeln festzulegen.

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