Angesichts des erwarteten höheren Bedarfs an Sozialwohnungen, beantragen wir die Eignung des gemeindeeigenen
Grundstücks in der Friedrich-Ebert-Straße für diese Nutzung zu prüfen
Dabei sollen verschieden Ansätze bzgl. der Umsetzung berücksichtigt werden.
hier: Änderungsantrag zu Drucksache 151-4/2016/IX
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt, die Ausschreibung für den Grundstücksverkauf
Friedrich-Ebert-Straße 40, Gemarkung Seeheim, Flur 9 Nr. 424/01 aufzuheben und
das Grundstück für sozialen Wohnungsbau zu nutzen. - Der bestehende Spielplatz soll am jetzigen Standort erhalten bleiben.
- Mindestens die Wohnungen im Erdgeschoss sollen barrierefrei sein.
- Der Bau soll in Passivhausbauweise erfolgen.
- Der Gemeindevorstand wird beauftragt umgehend Realisierungsvarianten (z.B.:
a) Grundstück und die Wohnungen bleiben im Eigentum der Gemeinde,
b) Grundstück wird in Erbbaupacht vergeben,
c) Verkauf des Grundstücks an eine Wohnungsbaugesellschaft für sozialen
Wohnungsbau
) mit Finanzierungskonzepten und deren Auswirkungen auf den
Gemeindehaushalt zu prüfen und der Gemeindevertretung vorzulegen.
Dabei sollen alle Fördermittel für sozialen Wohnungsbau ausgeschöpft werden.