Grundstücksverkauf der Friedrich-Ebert-Straße 40, Gemarkung Seeheim, Flur 9 Nr. 424/01

Angesichts des erwarteten höheren Bedarfs an Sozialwohnungen, beantragen wir die Eignung des gemeindeeigenen
Grundstücks in der Friedrich-Ebert-Straße für diese Nutzung zu prüfen

Dabei sollen verschieden Ansätze bzgl. der Umsetzung berücksichtigt werden.

hier: Änderungsantrag zu Drucksache 151-4/2016/IX

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, die Ausschreibung für den Grundstücksverkauf
    Friedrich-Ebert-Straße 40, Gemarkung Seeheim, Flur 9 Nr. 424/01 aufzuheben und
    das Grundstück für sozialen Wohnungsbau zu nutzen.
  2. Der bestehende Spielplatz soll am jetzigen Standort erhalten bleiben.
  3. Mindestens die Wohnungen im Erdgeschoss sollen barrierefrei sein.
  4. Der Bau soll in Passivhausbauweise erfolgen.
  5. Der Gemeindevorstand wird beauftragt umgehend Realisierungsvarianten (z.B.:
      a) Grundstück und die Wohnungen bleiben im Eigentum der Gemeinde,
      b) Grundstück wird in Erbbaupacht vergeben,
      c) Verkauf des Grundstücks an eine Wohnungsbaugesellschaft für sozialen
    Wohnungsbau
    ) mit Finanzierungskonzepten und deren Auswirkungen auf den
    Gemeindehaushalt zu prüfen und der Gemeindevertretung vorzulegen.
    Dabei sollen alle Fördermittel für sozialen Wohnungsbau ausgeschöpft werden.

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