Standortverlegung der Rettungswache Seeheim-Jugenheim

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, geeignete Standortalternativen zum geplanten
Bauvorhaben einer Rettungswache der Johanniter-Unfall-Hilfe im Bereich „ Schenkenäckern“,
Gemarkung Seeheim, Flur 11, Flurstück 1/19 zu prüfen. Die Prüfung ist der Gemeindevertretung
vor einem Aufstellungsbeschluss über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Beratung
vorzulegen. In die Prüfung einzubeziehen ist die projektierte Fläche für den Bedarfsparkplatz zur
„Halle an der Düne“ Flurstück 260/4 und 260/12 zwischen Buswendeschleife und
Fußgängerbrücke am Schuldorf.

Antragsbegründung:

Ohne Zweifel ist es wichtig, für die schnelle Notarztversorgung der Bevölkerung eine
Rettungswache auf Gemeindegebiet zu erhalten. Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung
am 17.12.2015 den Gemeindevorstand beauftragt, einen vorhabenbezogenen
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan in den „Schenkenäckern“ vorzulegen. Das in
Rede stehende Flurstück 1/19 ist Teil des nach langem Verfahren u.a. aus Naturschutzgründen
von der Gemeindevertretung eingestellten Bebauungsplans „Neben Schenkenäckern“ in
unmittelbarer Nachbarschaft zur FFH- Düne.

In den Beratungen zum jetzt vorliegenden Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.12.2015
sind die Belange des Natur- und Artenschutzes, so wie sie gutachterlich (u.a. Böger 2004)
festgestellt wurden und zur damaligen Einstellung der Gewerbegebietsplanung „Neben
Schenkenäckern“ führten, nicht ausreichend berücksichtigt worden. Das ergaben nachträgliche
Gespräche zwischen dem NABU und der Grünen-Fraktion. Um dem Rechnung zu tragen, soll der
Gemeindevorstand beauftragt werden, alternative Standorte, wie z.B. die projektierte Fläche für
einen Bedarfsparkplatz zur „Halle an der Düne“ zwischen Buswendeschleife und Fußgängerbrücke
zu prüfen.

Die Bedeutung des Flurstück 1/19 für den Natur- und Artenschutz sei im Folgenden skizziert:
In den „Schenkenäckern“ kommen unter den Gefäßpflanzen 11 Rote-Listen-Arten und 15
gefährdete Tierarten vor (Böger 2004, S.15/17). Auf der in Rede stehenden Teilfläche Flurstück
1/19 und der angrenzenden Wegeparzelle allein sind es Zwergschneckenklee, Sandwicke,
Kugellauch und Pflanzen der Vorwarnlisten wie Einblättriges Sonnenröschen, Acker-Ehrenpreis,
Blutroter Storchschnabel (Böger 2004, Tab. 2, 3, 6). Außerdem lebt der Neuntöter unweit im
ehemaligen Schulgarten.

Die botanisch-zoologische Bewertung erfolgte damals besonders hinsichtlich der
Lebensraumfunktionen für gefährdete Rote-Liste-Arten sowie für Arten der europäischen FFH- und
Vogelschutzrichtlinie und berücksichtigte bei dieser Bewertung auch die Wechselwirkung mit der
Umgebung und dabei insbesondere auch mit dem unmittelbar angrenzenden FFH-Gebiet „Düne
Neben Schenkenäckern“ (Böger 2004, S.15). Derzeit gibt es eine Kette von eiszeitlichen
Binnendünen von den Rödern bei Seeheim über die Seeheimer Düne, die Düne Neben
Schenkenäckern bis zur Bickenbacher Düne.

Das Grundstück Flur 11, Flurstück 1/19 liegt im Bereich des angrenzenden FFH-Gebiet „Düne
neben Schenkenäcker“. Es steht mit seinen gutachterlich nachgewiesenen Rote-Liste-Arten in
enger Wechselwirkung mit der FFH-Düne. Eine Bebauung mit einer Rettungswache würde gegen
das Verschlechterungsverbot für die FFH-Düne „Neben Schenkenäckern“ verstoßen, weil sie unter
anderem den Artenaustausch dauerhaft beeinträchtigen würde.

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