Änderung der Gebührensatzung für Liegenschaften der Gemeinde Seeheim-Jugenheim – Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.07.2024 – Drucksache 270/XI

Änderung der Gebührensatzung für Vereine
Änderung der Gebührensatzung für Vereine

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Gebührensatzung für kommunale Liegenschaften folgendermaßen zu ändern:

1. Im Titel Streichung der Liegenschaften Sport- und Kulturhalle sowie Haus Hufnagel

2. § 2 Abs. 4 wird folgendermaßen um den unterstrichenen Satz ergänzt:

„Vereinsveranstaltungen mit kulturellem Charakter, deren Gewinn anteilig in die soziale, kulturelle, ehrenamtliche und jugendfördernde Arbeit geführt wird, können durch den Gemeindevorstand von den Gebühren der Anmietung befreit werden. Wurden die vorstehend genannten Veranstaltungen nachweislich ohne Gewinn abgeschlossen, können diese ebenfalls durch den Gemeindevorstand von den Gebühren der Anmietung befreit werden. Dasselbe gilt für jeweils eine interne Veranstaltung im Jahr für Vereine, die in den jeweiligen Ortsteilen der entsprechenden Liegenschaft ansässig sind.

Eine Befreiung für die anfallenden Heizkosten sowie die Reinigungspauschale ist nicht möglich.“

3. In § 8 in der Gebührentabelle Streichung der Sport- und Kulturhalle in Zeile A sowie Streichung der gesamten Tabellenteile C (Haus Hufnagel) und D (Kegelbahnen in den Bürgerhäusern)

Antragsbegründung:

Die bisherige Gebührensatzung bietet diverse Ausnahmen von der Erhebung der regulären Hallenmieten für alle möglichen Sachverhalte, nicht jedoch für interne Vereinsfeiern. So muss z.B. ein Verein für eine Weihnachtsfeier in einer Bürgerhalle in Malchen, Ober-Beerbach oder Balkhausen 160 EUR zahlen:

60 EUR Saalmiete

20 EUR Küchen- und Schankraummiete

50 EUR Heizkostenzuschlag

30 EUR Reinigungspauschale

Gerade in den o.g. Ortsteilen gibt es kaum Alternativen, solche Feiern durchzuführen. Deshalb sollten wir die Möglichkeit schaffen, solche Veranstaltungen einmal pro Jahr für die Vereine durch den Gemeindevorstand bei entsprechender Angemessenheit von den Mietkosten befreien zu lassen.

In der Satzung sind weiterhin Liegenschaften aufgeführt, die nicht mehr zu mieten sind, diese sollten wir aus der Satzung nehmen.

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.