Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Seeheim-Jugenheim

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Flughafenausbau:
Bei Einwendungen persönliche Betroffenheit herausstellen
17
.4.2007


Brigitte Martin vom BUND informierte am 11.4.2007 in Seeheim über Flughafenausbau


„Seeheim-Jugenheim, Pfungstadt und auch Darmstadt-Stadtmitte wird durch den geplanten Flughafenausbau nicht mehr ungeschoren davon kommen“ – Mit dieser Aussage eröffnete Brigitte Martin vom Landesvorstand des BUND Hessen ihren Vor­trag im Seeheimer Haus Hufnagel, zu dem die örtlichen GRÜNEN eingeladen hatten. „Der Lärm müsse auf alle Flug­routen verteilt werden, weil Fraport so wenig wie mög­lich für Lärmschutz ausgeben wolle.“ Auch nachts sei eine deutliche Zunahme der Lärmbelästigung sicher, da die sogenannte „Mediationsnacht“ gerade für die Zeiten zwischen 22-23 und 5-6 Uhr Flugverkehr zulasse. Zudem seien zahlreiche Ausnah­men möglich. – „Wer will das kontrollieren?“, so Brigitte Martin. Als sicher gelte außerdem eine Klage der Lufthansa gegen das Nachtflugverbot.

Eindrucksvoll zeigte sie in ihrer Präsentation das Ausmaß der Flughafenerweiterun­gen im Frankfurter Stadtwald. Bannwald, Naturschutzgebiete und europäische Flora-Fauna-Habitat­flächen fielen dem Ausbau zum Opfer. Die im Bereich der geplanten Landebahn liegenden Hauptüberwinterungsplätze für Wasservögel vergrößerten das Absturzrisiko. Ein Ende der permanenten Flughafenerweiterung sei mit dem jetzigen Ausbau nicht in Sicht, so Brigitte Martin, eher sei das Ge­genteil der Fall. Bei der IHK Frankfurt gebe es bereits Stimmen, die eine fünfte Bahn fordern. Sie warnte vor Gutgläubigkeit und Desinteresse. „Beim Bau der Startbahn West in den Achzigerjahren war Darmstadt nicht am Planfeststellungsverfahren be­teiligt. Es hieß, die Stadt sei vom Ausbau nicht betroffen.“ Tatsächlich er­fasse die vom Flughafen ausgehende Lärmkeule seit Jahren den gesamten Norden der Stadt, bereits heute gebe es flächendeckende Bauverbotszonen.

Die BUND-Vorstandssprecherin rief die Bevölkerung dazu auf, auf jeden Fall bis allerspä­testens zum 7. Mai beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2 , eine Einwendung gegen den Ausbau einzureichen. Die Wirkung sei nicht nur eine politische. So haben Anlie­ger nach einem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch nach 30 Jahren noch die Möglichkeit, ihre Rechte einzuklagen, wenn sich erweise, dass die vom Antragsteller des Plan­feststel­lungsverfahrens gemachten Angaben von der späteren Realität abwichen. Wich­tig sei es bei einer Einwendung die persönliche Betroffenheit zu schildern, so Martin. Unter­brechung von Gesprächen bei Überflügen, gestörte Nachtruhe, Kon­zentrationsstörungen, Beeinträchtigung der Naherholung, Gefährdungen durch Feinstaub und Wertminderung von Immobilien seien die Stichworte. Gesundheitliche Vorbelastungen sollten geschildert werden. Mit einer Zu­nahme von Atemwegs- und Herz-/ Kreislaufbeschwerden sei zu rechnen, so die BUND-Vorstandssprecherin. Schon jetzt sollte bei einer Einwendung der Einbau von Lärm­schutz­fenstern auf Fraport-Kosten beantragt werden.

Mustereinwendungen des BUND gibt es bei den GRÜNEN in Seeheim-Jugenheim (Telefon 06257- 903264) oder im Internet unter www.flughafen-bi.de.

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