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GRÜNE laden ein: Info-Abend
zum Flughafenausbau Einwendungen gegen den Ausbau müssen schriftlich bis spätestens 7. Mai beim Regierungspräsidium in Darmstadt eingereicht werden. Der erste Teil des Planfeststellungsverfahrens hatte bereits zahlreiche gravierende Mängel in den vom Flughafenbetreiber Fraport zusammengestellten Unterlagen zutage gefördert. Vom hessischen Wirtschaftsminister Rhiel wurde angeordnet, dass sechs weitere Gemeinden, darunter auch Seeheim-Jugenheim, in das Verfahren neu einbezogen werden müssen. „Durch die Entscheidung des Wirtschaftsministers“, erklärt Claudia Schlipf-Traup, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, ist deutlich geworden, dass Seeheim-Jugenheim das Thema Fluglärm nicht mehr länger ignorieren kann.“ Wer jetzt auf Einwendungen gegen den Ausbau verzichte gebe ohne Not Rechtspositionen auf. Eine schon in wenigen Jahren von Experten für möglich gehaltene Kapazität von 900.000 Flugbewegungen jährlich werde auch in der Bergstraßengemeinde zu einer Verschlechterung der Lebensqualität führen, so Claudia Schlipf-Traup. Eine neue Landebahn werde noch „planfestgestellt“, nicht aber eine Veränderung der Flugrouten und ihrer Frequentierung – hier habe die Bevölkerung keinerlei Einspruchsmöglichkeit. Seit der letzten Änderung im Jahre 2001 sei der Luftverkehr über der Gemeinde stark gestiegen, insbesondere bei Ostwindwetterlagen. Hinzu komme, so die GRÜNEN, dass ein Nachtflugverbot, mit der der Bevölkerung ein Ausbau schmackhaft gemacht werden solle, keineswegs auf einer gesicherten Rechtsbasis stehe. Klagen zahlreicher Fluggesellschaften gelten als sicher. Das erst kürzlich von SPD und CDU in Berlin verabschiedete Fluglärmgesetz bleibe hinter europäischen Regelungen zurück. Insbesondere sei zu kritisieren, dass die ohnehin zu hoch angesetzten Schwellenwerte bei Lärmpegeln nur für Neuanlagen von Flughäfen gelten, nicht aber bei „Erweiterungen“ wie in Frankfurt, so die GRÜNEN. Ohnehin sei das sogenannte „Nachtflugverbot“ ein fauler Kompromiß, denn es ersteckt sich in Form der sogenannten „Dialognacht“ lediglich auf die Zeit von 23-5 Uhr. Laut Fluglärmgesetz zählt zur Nacht jedoch der gesamte Zeitraum von 22-6 Uhr. Beim Flughafen Frankfurt werde die reduzierte Nachtruhe besonders in der Zeit von 22-23 Uhr und 5-6 Uhr zu besonders vielen Flugereignissen führen – und damit ausgerechnet in einer von der Lärmwirkungsforschung als besonders sensibel erachteten Zeitspanne. Die gesamten Planfeststellungsunterlagen liegen bis zum 23. April einschließlich zur freien Einsicht im Seeheim-Jugenheimer Rathaus aus und zwar im Gebäude Schulstraße 12, Erdgeschoss Zimmer E04 in der Zeit von montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:30 sowie 14:00 bis 16:00 und freitags von 8:00 bis 12:00. Die entsprechende amtliche Bekanntmachung
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