Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Seeheim-Jugenheim

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GRÜNE äußern Zweifel am rechtmäßigen Verlauf der Bebauung der Ortsmitte Jugenheim
8.8.2006 

Die GRÜNEN in Seeheim-Jugenheim hegen den Verdacht, dass beim Bau in der Ortsmitte Jugenheim mehrfach die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kreiskrankenhaus“ umgangen werden, heißt es in einer Pressemitteilung der GRÜNEN. „Um zu kontrollieren, ob die Vorgehensweise rechtmäßig ist, haben die GRÜNEN an den Gemeindevorstand eine Anfrage gestellt“, erklärt Suse Bruer stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im Bauausschuss.
Der Investor Kolb, der zurzeit dieses Gebiet bebaut, schöpft nach ihrer Meinung mit einer Salamitaktik alle Mittel aus, das Gelände unter dem Gesichtspunkt der Gewinnmaximierung massiv zu bebauen. Bereits zu Beginn der Beratungen zum Bebauungsplan „Am Kreiskrankenhaus“ wurde deutlich, dass es aus verschiedenen Gründen nicht gelingen will für die umfangreiche Bebauung des Geländes ausreichend Stellplätze zu errichten. Die GRÜNEN haben in den Diskussionen häufig darauf hingewiesen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden auch durch die Bürger viele entsprechende Bedenken geäußert. Trotzdem wurde der Bebauungsplan mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen. Im Rahmen der Baugenehmigung für den ersten Bauabschnitt, der den Bau des Supermarktes beinhaltet, bestätigten sich diese Bedenken. Kurzerhand änderte die Gemeindevertretung wieder mit den Stimmen von CDU und SPD die Stellplatzsatzung.

Beim zweiten Bauabschnitt, der Sanierung des Schwesternwohnheimes, gelang es dem Bauherrn Kolb erneut zu wenig Stellplätze nachweisen zu müssen. Mit einem Griff in die Investoren-Trickkiste deklarierte er einfach die geplanten Wohnungen im Schwesternwohnheim als „seniorengerecht und barrierefrei“. So ist nach der Stellplatzsatzung nur ein Stellplatz pro Wohneinheit anstatt zwei Stellplätzen erforderlich, was bei Wohnungsgrößen bis 160 qm doch sehr realitätsfremd ist. Die GRÜNEN wollen in ihrer Anfrage vom Gemeindevorstand deshalb wissen, wie viele Stellplätze der Investor nach aktuellem Planungsstand nachweisen kann und wie viele laut Stellplatzsatzung erforderlich sind. Ferner erfragen sie die Einhaltung der DIN-Normen für die Behindertenparkplätze und die barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen.

„Der Investor scheint mit seiner List noch nicht am Ende. Nach den unsoliden Lösungen für die Stellplatzproblematik, will er auch die im Bebauungsplan festgelegten Grenzen des Gebäudevolumens überschreiten,“ äußert Suse Bruer die Befürchtung. Im Bebauungsplan steht, dass das Schwesternwohnheim in seiner bestehenden Kubatur nur Bestandsschutz hat, und bei einem Abriss ein neues Gebäude eine geringere Gebäudehöhe aufweisen muss. Auf dem Werbeschild vor dem Schwesternwohnheim ist seit kurzem eine Ansicht dieses Gebäudes nach der geplanten Sanierung abgebildet. Darauf erscheint das 5. Obergeschoss der künftigen Wohnanlage entgegen den Festsetzungen im Bebauungsplan deutlich vergrößert.  

Die GRÜNEN sind der Ansicht, dass es im Interesse der Anwohner dringend erforderlich ist, dass sämtliche Gremien und Ämter der Gemeinde alle Kontrollmöglichkeiten bei der Ausführung dieses Bauvorhabens ausschöpfen. Es drängt sich aber der Verdacht auf, dass der Gemeindevorstand hier am Parlament und der Öffentlichkeit vorbei im Interesse des Investors eine Abweichung vom Bebauungsplan genehmigt hat. Auch diesen Sachverhalt wollen die GRÜNEN durch ihre Anfrage geklärt wissen.

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