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GRÜNE kritisieren:
Verwaltungsreform setzt falsche Schwerpunkte Nicht einverstanden sind die GRÜNEN in Seeheim-Jugenheim mit der Verwaltungsumgestaltung durch Bürgermeister Olaf Kühn, die er vor kurzem der Presse vorgestellt hat. Nach Ansicht der GRÜNEN zeigt diese Umstrukturierung, dass er die Entwicklung Seeheim-Jugenheims zu einer kinder- und familienfreundlichen Gemeinde stoppen will und der Stellenwert der Familienpolitik unter seiner Amtsführung sichtbar zurückgedrängt werden soll. Die in den letzten Jahren dafür aufgebauten Strukturen werden zerschlagen: Der eigenständige Fachbereich für Kinder, Jugend und Senioren wird aufgelöst. Die Kinderbetreuungseinrichtungen sollen künftig konkurrieren anstatt kooperieren. Deren Leiterinnen übernehmen mehr Verwaltungstätigkeiten und die Kinder und Familien werden mit ihren Problemen zunehmend allein gelassen. Die wichtigen zukunftsorientierten Themen wie Erziehung, soziale und demografische Entwicklung, die auch die Seniorenarbeit beinhaltet, sollen nur noch eine Nebenrolle spielen. „Unsere Kommune hat sich bisher den positiven Ruf einer kinder- und damit familienfreundlichen Gemeinde hart und auch mit finanziellen Opfern erarbeitet. Diese Qualität, mit der sich Seeheim-Jugenheim in der Standortkonkurrenz erfolgreich durchsetzen kann, wird dadurch aufs Spiel gesetzt“, kritisiert Claudia Schlipf-Traup, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN. Stattdessen wird die Kulturförderung mehr Gewicht erhalten. „Warum soll gerade in diesem Bereich, in dem es in Seeheim-Jugenheim bereits ein vielfältiges durch bürgerschaftliches Engagement gestaltetes Angebot gibt, die Gemeinde neue Aufgaben übernehmen und an anderen Stellen wie im Kinderbetreuungsbereich wird zunehmend auf Ehrenamtlichkeit gesetzt?“ fragt die GRÜNEN-Politikerin. Einerseits soll gespart werden, heißt es bei den GRÜNEN abschließend, andererseits wird durch die Verwaltungsumgestaltung ein großes Gebilde von teuren Stabsstellen aufgeblasen. Die Antwort auf die Frage, welche Einsparungen durch diese Reform erzielt werden sollen, bleibt der Verwaltungschef schuldig. |
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